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#46 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 31. Mär 2007 13:48
von Loja
:D

Du Dir komme ich sowieso nur in pinkfabenen Stilettos. :P

#47 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Apr 2007 22:17
von sunny1011
Wie war das nochmal mit Kontaktlinsenflüssigkeit?

Ich hab ein Pärchen Kontaktlinsen, das ich unbedingt aufbrauchen muss (trage nur gelegentlich Tageslinsen, habe noch so teure Monatslinsen zum Ausprobieren, die am Ablaufen sind). Wenn ich dann nach D fliege, was tun mit dem Fläschchen? Es ist 60 ml und wird bis dahin nicht viel davon übrig sein. Brauch ich welche Frostbeutel? In Hauptgepäck will ich das nicht reintun. :rolleyes:

#48 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Apr 2007 22:27
von Sapmi
Dürfte kein Problem sein, wenn der Behälter nicht mehr als 100ml fasst. Kommt einfach mit in den 1-Liter-Frischhaltebeutel, zu anderem flüssigem oder cremigem Zeug.
Wie war's denn bei den letzten Flügen? Da hattest Du doch bestimmt auch irgendwas in so'nem Beutel dabei, oder?

#49 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Apr 2007 22:30
von Loja
:D

Jou, ab in den Frischhaltebeutel! Dürfte kein Problem sein. :))

#50 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Apr 2007 22:55
von sunny1011
Danke.

Nö, bei all den Flügen hatte ich nix flüssiges dabei. Die Kosmetik und Eintaglinsen in den Koffer verbannt. Und auf dem Rückweg auch den Alkohol (bzw. von duty free) :)

#51 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Apr 2007 23:33
von Kathi
Auch wenn es eigentlich kein Problem sein sollte, es ins Handgepäck zu tun, würde ich es lieber in Hauptgepäck tun, oder spricht irgendwas dagegen?
Ich habe mein Kontaktlinsenreinigungsflüssigkeit bisher immer im Koffer gehabt, schließlich brauch ich die während des Fluges eh nicht. Ist auch noch nie ausgelaufen oder so.

#52 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Apr 2007 23:42
von sunny1011
Hm. Das ist auch ok. Aber ist da irgendwelche andere, schädliche "Strahlung" oder so? Anscheinend nicht... Wenn ich sie morgen einsetze, werde ich in D dann die Endphase haben, da kann nicht mehr viel schief gehen. Dann sind wieder meine neuen Tageslinsen dran :))

#53 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Jul 2007 11:20
von Napapiiri
Ich fliege im August das erste Mal, abgesehen von Rundflügen in einer Cessna oder im Hubschrauber. :D Es geht mit blue1 nach Helsinki. Mit den Bestimmungen zum Handgepäck und was sonst noch zu beachten ist, kenne ich mich überhaupt nicht aus. Kennt jemand eine Seite mit den aktuellen Bestimmungen? Verstehe ich es richtig, dass im Handgepäck z.B. Kosmetik nur in kleinen Mengen, aber im normalen Gepäck in handelsüblichen Abmaßen sein darf?

#54 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Jul 2007 12:00
von hullu poro
hier findest du genaue Informationen:

http://www.airberlin.com/site/index.php ... =deu&all=1

Verbotene Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck


Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere
# Explosivstoffe,
# komprimierte Gase,
# oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
# leicht entzündliche Stoffe,
# giftige oder aggressive Stoffe,
# flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.

2. Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.

Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast mitführen:
# Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen
# Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art
# scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren, Ski- und Wanderstöcke
# stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger und Billardstöcke
# Benzinfeuerzeuge (Zippos)
Der Fluggast darf 1 Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen.

Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:
# Besteck
# Rasierklingen
# Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet werden können
# Katapulte
# große Sportschläger, Billard-, Snooker- oder Polostöcke
# Stricknadeln
# jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).

Die Aufzählung verbotener Gegenstände ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus sind länderspezifische Bestimmungen sowie die IATA-Gefahrengutvorschriften zu beachten, die auf Anfrage durch die Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden können.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie hierzu auch die Bestimmungen der neuen EU-Handgepäckregelung seit 06.11.2006! Sie finden sie unter Fragen und Antworten/Reisegepäck.

#55 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 17. Jul 2007 12:03
von hullu poro
Teil 2


Was beinhaltet die neue EU-Handgepäckregelung?

Die neue EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort (also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge).

1. Wie lautet die Verordnung?
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel gestattet. Der entsprechende Plastikbeutel muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z. B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.

2. Was zählt zu den "Flüssigkeiten"?
Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.

3. Gibt es Ausnahmen für Medikamente oder Babynahrung?
Ja: Erlaubt sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit nachweisen (z. B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität etc.).

4. Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeugs?
Duty Free-Waren, die am Abflugtag nach der Bordkartenkontrolle in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.

5. Was ist bei Umsteigeverbindungen zu beachten?
Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung, bei welcher der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten, die die Bestimmungen von Punkt 4 erfüllen, mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Das gilt nicht für Flüge aus Drittländern, die nicht den EU-Regelungen unterliegen.

6. Ist aufgrund der neuen EU-Verordnung mit längeren Wartezeiten am Flughafen zu rechnen?
Da die neue EU-Verordnung eine aufwändige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in einzufinden.

7. Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die am Flughafen zu beachten sind?
Die Passagiere sind dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z. B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen. Bitte beachten Sie, dass bei Air Berlin das Handgepäckstück in seiner Größe auf maximal 55 x 40 x 20 cm beschränkt ist. Ausnahmeregeln, wie z. B. für Musikinstrumente, bleiben weiterhin bestehen.

Die bereits bestehenden Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck bleiben gültig. Sie finden sie unter Fragen und Antworten/Reisegepäck.
Das ist jetzt zwar von Air Berlin, aber die Richtlinien sind für alle Airlines gleich :)

#56 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 19. Jul 2007 12:12
von Napapiiri
Danke!

Aber Flüssigkeiten > 100 ml im aufgegebenen Gepäck sind okay?

#57 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 19. Jul 2007 12:16
von sunny1011
Klar doch. :)

#58 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 19. Jul 2007 13:53
von ulli
sunny1011 schrieb am 19.07.2007 12:16
Klar doch. :)
Irgendwie müssen ja die geistigen Geschenke nach Finnland kommen, gefriertrocknen geht ja schlecht ;) .

Dabei habe ich bei einigen der letzten Male den Eindruck gehabt, dass der Koffer geöffnet worden war 80 .

#59 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 19. Jul 2007 13:57
von sunny1011
@ulli

Und erst recht wenn die Steuer wieder hoch geht, sonst sind wir hier gefriergetrocknet = miserables Wetter & teures Alk ;)

Dafür gilt, gut einpacken: noch nie was zerbrochen, auch wenn meine Koffer alles andere als nett behandelt wurden, wenn nicht sogar in Helsinki stehen gelassen :rolleyes: Es lebe SAS.

#60 Re: Flughafenkontrollen

Verfasst: 19. Jul 2007 14:44
von Naali
ulli schrieb am 19.07.2007 14:53
sunny1011 schrieb am 19.07.2007 12:16
Klar doch. :)
Irgendwie müssen ja die geistigen Geschenke nach Finnland kommen, gefriertrocknen geht ja schlecht ;) .

Dabei habe ich bei einigen der letzten Male den Eindruck gehabt, dass der Koffer geöffnet worden war 80 .
Ja, das kann sein :D Habe meinen Koffer auch mal völlig durchwühlt zurückbekommen. Wenigstens haben sie ihn nach der Durchsuchung wieder verschlossen :rolleyes: Allerdings ware eben komplett alles durchwühlt und jemand hat meine Dose mit den Lakka-Beeren geöffnet und nicht wieder richtig verschlossen. [img]mad.gif[/img]