
Ich habe eine Frage zum Jagdgesetz. Vielleicht kann mir hier jemand helfen

In DE gibt es diesen Jagdzwang ja, solange ein Gebiet nicht teuer und aufwendig befriedet wurde.
Liebe Grüße,
Tina
Danke für die Mühe, nun weiß ich schonmal, wo ich die Infos findeAndré hat geschrieben:Ich habe gerade mal in das Gesetz reingeschaut, aber mein Finnisch ist nicht gut genug um es genau zu verstehen. Soweit ich den Text überlesen habe, scheint es zumindest kein größeres Kapitel zum Thema "Jagdzwang" zu geben. Vielleicht kann ja mal jemand reinschauen, der des Finnischen mächtiger ist.
Es geht eher um die Vermeidung.AnnaM hat geschrieben:Hallo,
worauf genau zielt Ihre Frage dann ab? Möchten Sie jagen, oder möchten Sie dieses vermeiden?
vg
Anna
Vielen DankAnnaM hat geschrieben:Also... es gibt keinen Jagdzwang. Es gibt aber maximale Abschussquoten, die erfüllt werden können aber nicht müssen. Wenn Ihnen Wald gehört, darf niemand auf Ihrem Grund jagen, Sie selber aber auch nicht ! Hierzu müssen sie Mitglied in dem örtlichen Jagdverein sein und in der Regel Ihre Waldfläche einbringen, damit Sie überhaupt aufgenommen werden. Allerdings ist es als Ausländer (fast) so gut wie ausgeschlossen ! Sei denn Sie haben sehr sehr sehr (!!!) viel zu bieten.
AnnaM hat geschrieben:Es hat nichts mit der Nationalität zu tun, sondern mit der Tradition. Ich erkläre es am folgenden Beispiel. Mein Mann ist Finne. Wir besitzen neben einer großen Landwirtschaft ca. 150 ha Waldfläche in Mittelfinnland. Hierzu kommen Jagd und Fischereirechte am Teno und an den Gletscherseen in Lappland um Karigasniemi. Die Plätze in den Jagdvereinen sind an der Zahl begrenzt. Bisher war mein Schwiegervater Mitglied. Erst nachdem er mit 80 Jahren den Platz abgetreten hat, konnte mein Mann diesen annehmen. Angenommen, mein Mann hätte zu meinen Gunsten (da ich ebenfalls einen Jagdschein besitze) verzichten wollen, wäre ich nicht aufgenommen worden. Ersten als Frau und zweitens als Ausländer (und Deutsche). Man hätten den Platz für unseren 6 jährigen Sohn aufgehoben, d.h. er wäre auch nicht für der Zwischenzeit vergeben worden. Ich habe den finnischen Jagdschein, darf mit Genehmigung des Vorstandes als Gast (!) an Jagden teilnehmen. Wenn der Vorstand dieses nicht genehmigt hätte, hätte ich (selbst auf unserem eigenem Boden) nicht jagen dürfen.
Auch wenn man sehr viel mehr Land als 2ha besitzen würde? Wenn man sagen wir 80ha besitzt, aber sowieso nicht in den Jagdverein kommt (und/oder eh nicht jagen will), kann man doch schlecht dazu gezwungen werden, das Jagdrecht an den Jagdverein abzutreten oder?AnnaM hat geschrieben:Da die Tiere die Reviere wechseln, interessiert es niemanden, ob 2 ha nicht bejagt werden. Eine Elchjagd ist eine Treibjagt, Ihren Wald dürfen die Jäger mit speziell ausgebildeten Hunden betreten, die Tieren werden dann einfach rüber getrieben.
Alles klar, vielen DankAnnaM hat geschrieben:Niemand wird zu irgendetwas gezwungen, es ist eine seit Jahren funktionierende traditionelle und gesellschaftliche Jagdordnung. Man wird Sie einfach nicht beachten ! Wobei ich bezweifle, dass man einem Ausländer überhaupt Waldfläche verkauft. Zuerst haben die Nachbarn Vorkaufsrecht (und selbst wenn die Leute sich verschulden sollten, werden sie kein finnisches Land in eine Ausländerhand geben), danach der Staat, der sehr gerne Waldflächen rückkauft.