Hallo und guten Tag,
gibt es hier im Forum Rentner die in Finnland ihren Wohnsitz haben, aus Deutschland Rente beziehen und versteuern müssen?
Mich interessiert wie das geht mit der Einkommensteuererklärung. Muss man in Deutschland und Finnland eine Erklärung abgeben? Wohin muss gezahlt werden und wie wird das mit dem Doppelsteuerabkommen berechnen?
Im voraus vielen Dank für Antworten
Klaus
Einkommensteuer
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- Landkartengucker
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#3 Re: Einkommensteuer
Hallo flakx,
Habe mich September 2022 aus De abgemeldet und seit Oktober 2022 ist mein Hauptwohnsitz Fi.
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- flaskx
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#4 Re: Einkommensteuer
Es gilt Wohnsitzbesteuerung. D.h. Einkommen aus dem Ausland werden in Fi. besteuert.
Das hört sich nicht gut an. Ich wünschte, ich hätte bessere Infos.
Rentner mit Wohnsitz in Finnland werden trotz Doppelbesteuerungsabkommen nach der deutschen "beschränkten Steuerpflicht" in Höhe des Grundfreibetrages schon seit 2005 doppelt besteuert. Quelle DFG
die Seite von DFG unbedingt lesen.
https://www.dfg-ev.de/news/6057/neues-d ... 0besteuert.
Weitere Seite Deutsche Botschaft Helsinki
https://helsinki.diplo.de/fi-de/buerger ... te/1507766
nochmal verständlicher
https://www.deutsch.rengas.de/nachricht ... s/88281232
Das hört sich nicht gut an. Ich wünschte, ich hätte bessere Infos.
Rentner mit Wohnsitz in Finnland werden trotz Doppelbesteuerungsabkommen nach der deutschen "beschränkten Steuerpflicht" in Höhe des Grundfreibetrages schon seit 2005 doppelt besteuert. Quelle DFG
die Seite von DFG unbedingt lesen.
https://www.dfg-ev.de/news/6057/neues-d ... 0besteuert.
Weitere Seite Deutsche Botschaft Helsinki
https://helsinki.diplo.de/fi-de/buerger ... te/1507766
nochmal verständlicher
https://www.deutsch.rengas.de/nachricht ... s/88281232
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#5 Re: Einkommensteuer
Jetzt zu deinen Fragen. Ich hoffe, die Quellen im Internet stimmen.
1. Muss man in Deutschland und Finnland eine Erklärung abgeben?
ja, Das Land des sogenannten steuerlichen Wohnsitzes kann generell alle, wo auch immer erzielten, Einkünfte besteuern, wie zum Beispiel Renten, Ruhegehälter und Zulagen, Eigentum, Kapitalerträge etc. Das Land des steuerlichen Wohnsitzes ist das Land, in dem eine Person gewöhnlich mehr als sechs Monate im Jahr wohnhaft ist. Das bedeutet in diesem Kontext, dass eine Person, die nach Finnland übersiedelt und Rente bezieht, generell auch in Finnland steuerpflichtig ist.
Quelle https://www.deutsch.rengas.de/nachricht ... s/88281232
Achtung es gibt Ausnahmen! Personen, die im Öffentlichen Dienst gearbeitet haben
2. Wohin muss gezahlt werden?
In Finnland erfolgt die Steuererklärung Online über „OmaVero“ (vero.fi) oder die Bescheinigung 16A in Papierform kann ausgefüllt werden.
3. Wie wird das mit dem Doppelsteuerabkommen berechnen?
In Finnland werden in der Steuerklärung die in Deutschland gezahlten Steuern angegeben, die Finnland im Steuerbescheid berücksichtigt. Beim Anrechnungsverfahren wird die doppelte Besteuerung verhindert, indem die im anderen Land entrichtete Steuer von der Steuer, die für die im Wohnsitzland erzielten Einkünfte zu entrichten ist, abgezogen wird.
1. Muss man in Deutschland und Finnland eine Erklärung abgeben?
ja, Das Land des sogenannten steuerlichen Wohnsitzes kann generell alle, wo auch immer erzielten, Einkünfte besteuern, wie zum Beispiel Renten, Ruhegehälter und Zulagen, Eigentum, Kapitalerträge etc. Das Land des steuerlichen Wohnsitzes ist das Land, in dem eine Person gewöhnlich mehr als sechs Monate im Jahr wohnhaft ist. Das bedeutet in diesem Kontext, dass eine Person, die nach Finnland übersiedelt und Rente bezieht, generell auch in Finnland steuerpflichtig ist.
Quelle https://www.deutsch.rengas.de/nachricht ... s/88281232
Achtung es gibt Ausnahmen! Personen, die im Öffentlichen Dienst gearbeitet haben
2. Wohin muss gezahlt werden?
In Finnland erfolgt die Steuererklärung Online über „OmaVero“ (vero.fi) oder die Bescheinigung 16A in Papierform kann ausgefüllt werden.
3. Wie wird das mit dem Doppelsteuerabkommen berechnen?
In Finnland werden in der Steuerklärung die in Deutschland gezahlten Steuern angegeben, die Finnland im Steuerbescheid berücksichtigt. Beim Anrechnungsverfahren wird die doppelte Besteuerung verhindert, indem die im anderen Land entrichtete Steuer von der Steuer, die für die im Wohnsitzland erzielten Einkünfte zu entrichten ist, abgezogen wird.
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- Landkartengucker
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- Registriert: 31. Mai 2010 15:10
#6 Re: Einkommensteuer
Guten Morgen flaskx,
vielen, vielen Dank für deine ausführlichen Antworten. Sie haben mir sehr viel geholfen einen klareren Durchblick zu bekommen. Man merkt das du dich sehr mit der Sache beschäftigt hast bzw. ein Profi bis.
Danke nochmals und einen schönen Tag
vielen, vielen Dank für deine ausführlichen Antworten. Sie haben mir sehr viel geholfen einen klareren Durchblick zu bekommen. Man merkt das du dich sehr mit der Sache beschäftigt hast bzw. ein Profi bis.
Danke nochmals und einen schönen Tag
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- Landkartengucker
- Beiträge: 2
- Registriert: 24. Jun 2023 00:02
#7 Re: Einkommensteuer
Hallo,
Wie melde ich denn einen Wohnsitz mit unbegrenzter Dauer in Finnland an zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland. (Dort ist der Lebensmittelpunkt)
Wichtig wäre mir der Zugang zu den Gesundheitsdiensten. Mit begrenzter Wohnsitzdauer bekommt man keinerlei Zugang zu allen möglichen Diensten. Noch nicht mal einen Mororschlitten kann man anmelden oder eine Veikkauskortti bekommen. Danke!
Wie melde ich denn einen Wohnsitz mit unbegrenzter Dauer in Finnland an zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Deutschland. (Dort ist der Lebensmittelpunkt)
Wichtig wäre mir der Zugang zu den Gesundheitsdiensten. Mit begrenzter Wohnsitzdauer bekommt man keinerlei Zugang zu allen möglichen Diensten. Noch nicht mal einen Mororschlitten kann man anmelden oder eine Veikkauskortti bekommen. Danke!