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#1 Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 08:31
von Patricia76
Hallo zusammen,
ich habe schon einmal Fragen gestellt, aber da habe ich keine Antworten erhalten. Sehr schade. Ich versuche es dennoch einmal.
Wir, mein Mann, Ich, 2 Kinder und meine Oma(82) sind derzeit in der Planung um nach Finnland ( um Lahti herum) auszuwandern. Wir suche aktiv nach einem Häuschen zum kaufen und nach einer Arbeitsstelle. Sprache lernen wir auch schon.
Da wir aber noch genug Zeit haben bis unser Projekt startet, möchte ich noch einige Punkte abklären unter anderem wie ist es für Rentner, was ist zwingend zu beachten.
Gibt es hier jemand der sich bezüglich Rentner und Rente, Versicherung etc. aus Deutschland für in Finnland lebende auskennt? Im Netz habe ich noch nicht die richtigen Seiten gefunden, welche mich ausreichend informieren.
Wie läuft es für Rentner mit Krankenversicherung etc. ab.
Meine Oma ist schon lange >Rentnerin< und wir wolle unsere Oma auch nicht alleine in Deutschland zurücklassen wo Sie vll. irgendwann ins Heim abgeschoben wird. Sie war immer für alle da und ich möchte meiner Oma ein Leben bei uns im Haus ermöglichen und etwas von dem zurück geben was Sie für mich bzw. uns geleistet hat.
Aber da sich "alte Bäume" bekanntlich schwer versetzen lassen möchte ich alles in trockenen Tüchern wissen, und meiner Oma vermitteln könne das Sie KEINE Last für uns ist wenn wir in Finnland sind. Wir würden alle profitieren in jeglicher Hinsicht.
Ich würde mich sehr freuen wenn sich meinen Fragen jemand annehmen würde, und mir helfen könnte.
Vielen Dank für Eure Mühen im Voraus.

#2 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 11:06
von flaskx
Die Fragen sind etwas allgemein gehalten. Was willst du wissen?
Beim Hauskauf sehe ich keine Probleme, es sei denn, es gibt Finanzierungsprobleme. Eine Finanzierung über eine finnische Bank halte ich für problematisch, aber ausschließen möchte ich das nicht. Bei unser Finanzierung fürs Ferienhaus über eine Deutsche Bank wurden Sicherheiten auf unser Haus in Deutschland verlangt.
Zum Thema Krankenversicherung ist hier im Forum schon einiges geschrieben worden. Einfach mal suchen.
Ansonsten ist Finnland in der EU und die Deutsche Krankenversicherungskarte geht erstmal auch in Fi.
Spezifiziere deine Frage. Ansonsten gibt es noch der Forum
https://www.saksalaiset.fi/ Leben und Alltag in Finnland und ist für Deutsche Auswanderer in Finnland ausgerichtet.
#3 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 12:03
von Patricia76
Hallo flaskx,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Finanzierung vom Haus stellt kein Problem dar, da wir unser Haus hier verkaufen und mit dem Geld das Haus in Finnland kaufen wollen.
Wenn wir meine Oma mit nach Finnland mitnehmen, stellt sich mir die Frage ob ihre Rente dann von Deutschland aus weiter bezahlt wird nur auf dann ihn neues Konto in Finnland. Wird Sie da Abzüge haben?
Da Sie bei uns wohnen wird, benötigt Sie ja keine extra Wohnung und somit wäre ihre Finanzielle Sicherheit ja gegeben und Sie wird hoffentlich die Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Es werden hauptsächlich mein Mann und ich arbeiten, die Oma wäre somit auch über uns mitversorgt. Die Kinder werden zur Schule gehen.
Zur Krankenversicherung:
Da Sie nicht arbeiten wird und nur Ihre Rente aus Deutschland beziehen wird, bleibt Sie dann über Deutschland versichert? Wenn ja wie lange kann man als Deutsche in der deutschen KV bleiben. Wir wollen ja für immer nach Finnland und nicht nur übergangsweise. Oder muss man da einen 2. Wohnsitz in Deutschland besitzen bzw. steuerpflichtig gemeldet sein?
Gibt es da etwas zu beachten und wo finde ich das zum nachlesen.
Grüßle
#4 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 12:36
von flaskx
>> im Finnland Auswanderforum schreiben einige, dass die Rente einmal in D und in Fi noch die Differenz zwischen dem D und Fi Steuersatz versteuert wird. Das tut weh.
>> Da Sie nicht arbeiten wird und nur Ihre Rente aus Deutschland beziehen wird, bleibt Sie dann über Deutschland versichert?
Das geht nach meiner Meinung nur die ersten drei Monate. Aber da hilft das Internet deutlich besser. Einfach mal Auswandern Rentner Krankenversicherung bei google eingeben.
z.B.
https://www.deutsche-im-ausland.org/im- ... sland.html#
oder hier
https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufg ... halte.html
#5 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 14:46
von Patricia76
vielen herzlichen Dank für die Links, da werde ich mich mal durchlesen.
Oohweh, ja das tut wirklich weh....das wird vermutlich kein Punkt sein der Ihr schmecken wird. Müssen mal ausrechnen was das an Prozenten ausmacht und ob es sich auf das Ergebnis unter dem Strich auswirkt.
Grüßle
#6 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 15:01
von Hansss
#7 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 17:46
von Tenhola
Grundsätzlich muss man als Einwanderer nachweisen, dass man für seinen Unterhalt aufkommen kann. Dies kann sein als Einkommen durch Arbeit, Rente oder Vermögen. Laut EU-Bestimmung muss man als Rentner eine KV haben. Die Oma muss also in der dt. KV bleiben.
#8 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 19. Mai 2021 23:34
von Peter
Grundsätzlich wird die deutsche Rente auf das Konto der in Finnland lebenden Großmutter überwiesen. Das ist überhaupt kein Problem. Aber es gibt da speziell bei Finnland einen Haken. Der ist hier schön beschrieben:
https://www.dfg-ev.de/news/6057/neues-d ... mmen-fin-d
#9 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 20. Mai 2021 07:47
von flaskx
Ich habe mir gerade den Text von der DFG durchgelesen und bin jetzt erst richtig verwirrt. Entweder bin ich zu blöd oder das Thema ist sehr kompliziert oder der Text ist missverständlich geschrieben.
Gerade das DBA = Doppelbesteuerungsabkommen soll doch eine Doppelbesteuerung vermeiden. Im Fall Finnland aber NICHT, wenn ich das richtig verstanden habe. So steht es zumindest in der Überschrift erster Satz.
Und dann der Text gleich dahinter "und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ".
Meinen die damit den "
Grundfreibetrag" den deutsche Rentner haben? Und ist das der Auslöser?

Geht es "nur" um die Differenz zwischen dem finnischen Steuersatz 25% und dem deutschen Steuersatz von 17% oder um noch mehr, weil Deutschland einen Grundfreibetrag hat?
#10 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 20. Mai 2021 09:04
von Peter
Mir war das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland von 2018 auch nicht bekannt. Viele Informationen dazu im Netz beziehen sich noch auf das "alte" Abkommen von 2016. Es gibt noch weitere EU-Staaten, die ihre eigene Rechnung mit aus dem Ausland kommenden Rentnern machen, so Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Littauen, Slowakei, Slowenien, Zypern.
Auch unserem Eidgenossen aus der Schweiz greift der finnische Fiskus wohl zusätzlich in die Tasche.

Nun gehört die Schweiz aber ja auch nicht zur EU.
Weiterhin war mir nicht bekannt, dass mit so vielen EU-Staaten kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland dahingehend besteht, dass die gesamte deutsche Rente ausschließlich im Quellenstaat Deutschland zu versteuern ist.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 33732.html
#11 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 20. Mai 2021 09:44
von flaskx
Hier sind die DBA von 2016 und auch die Änderungen des Abkommens.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... n-DBA.html
Ich glaube, die einzigen Personen die das Thema, die Verträge und die Problematik erklären könnten, ist Herr Dr. Christophe Eick. Er ist der Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt. Oder Herr Detlef Lingemann der Ersteller der Verträge und damaliger Botschafter. Er war von 2017 bis 2020 Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Finnland. Der dummerweise jetzt 67 Jahre alt ist und a.D. sein sollte.
Ich glaube, wir werden hier keine fundierte Aussage zum Thema DBA und/oder Besteuerung von Rentnern in Fi geben können. Ich schreibe mal das Auswärtige Amt an. Vielleicht antworten die.
#12 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 20. Mai 2021 10:17
von Peter
Genau so ist es flaskx. Dieses Juristendeutsch ist wirklich nicht einfach zu verstehen. ich denke aber, dass jeder interessierte Auswanderungswillige kompetente Antworten auf seine Frage bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. deren Außenstellen erhält. Natürlich sollte da auch das Auswärtige Amt Auskunft erteilen können. Gebe doch bitte mal Nachricht, wenn du da was in Erfahrung gebracht hast. Hoffentlich senden die dir nicht auch nur einen Link, dessen Inhalt erst einmal von einem Juristen übersetzt werden muss.

#13 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 20. Mai 2021 10:50
von flaskx
Also die Deutsche Rentenversicherung und deren Außenstellen ist nach meiner Meinung überhaupt nicht dafür zuständig.
Das DBA Abkommen ist vom Auswärtigen Amt erstellt und unterzeichnet worden. Hier geht es um die Rentner die in Finnland als Erstwohnsitz Deutsche Rente beziehen und in Finnland die Rente nochmal angeben und versteuern müssen und/oder zumindest den deutschen Rentenbeitrag der finnischen Sozialversicherung nochmal anrechnen lassen müssen.
#14 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 20. Mai 2021 12:30
von Peter
Das ist richtig. Allerdings sollte die Deutsche Rentenversicherung darüber informiert sein und ihre Versicherten darüber informieren können, ob diese im Fall einer Auswanderung im Zielland nochmals zur Kasse gebeten werden. Ganz genau erfährt man es aber wohl nur bei der entsprechenden Behörde in Finnland.
#15 Re: Auswandern mit der Familie und einer Rentnerin
Verfasst: 20. Mai 2021 17:09
von flaskx
Ich habe schon eine Rückmeldung vom auswärtigem Amt bekommen.
Das ging superschnell. Vielen Dank und viele Grüße an das Auswärtige Amt in Helsinki.
Mit anderen Worten, wenn jetzt jemand mit einer deutschen Rente noch nach Finnland auswandert ist ziemlich dämlich.
Wie im Text von der DFG, ein zweiter Briefkasten in D ist die Lösung.