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#1 Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 20. Jan 2020 08:34
von Peter_Land
Guten Morgen zusammen,

ich weiß nicht, ob das Thema hier hingehört - vielleicht kann man es ja wenn nötig auch verschieben.

Ich plane im Laufe der nächsten Jahre zu meinem Partner nach Tampere zu ziehen. Da wir nicht heiraten mögen, stellen sich trotzdem einige Fragen die Mr Google partout nicht beantworten mag... Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid und kann mir dazu etwas sagen:

1) Ich liege auf der Intensivstation - darf mein Partner zu Besuch kommen? Darf er mitentscheiden? Wer entscheidet dann?
2) Ich hänge nur noch an Maschinen - darf mein Partner die Erlaubnis geben abzuschalten? Wenn nicht er, wer dann?
3) Einer stirbt - wem fällt das Erbe zu? Die Witwen/ Witwer Rente entfällt ja dann auch, oder?

Es sind krasse Sachen, ich weiß, aber sie könnten auf uns zukommen und ich möchte das vorher regeln. Reichen dazu Patientenverfügungen wie in Deutschland? Das Erbe kann sicherlich im Testament geregelt werden - aber der Pflichtanteil (ich denke so deutsch...) geht ja dann nicht an den Partner (also nicht Ehepartner) sondern an die Familienangehörigen?

Es klingt noch etwas wirr und ich hoffe ihr könnt mir schon Anhaltspunkte geben (natürlich keine Rechtsberatung) oder Ideen wo ich im Netz noch suchen kann.

Danke schön :)
Peter

#2 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 20. Jan 2020 12:30
von flaskx
zu 1. :nixweiss:

zu 2. Nein darf er nicht. siehe Sterbehilfe Wiki Finnland https://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe Ich meine, niemand darf in F die lebenserhaltende Maschinen abschalten. Bitte um weitere Hinweise von anderen.

zu 3. siehe http://www.erbrecht-berlin.eu/erbrecht-in-finnland/

#3 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 20. Jan 2020 18:34
von Peter_Land
Danke für die Hinweise.

Natürlich meinte ich die passivem, bzw. indirekte Sterbehilfe - die ist zum Glück legal in Finnland lt. Tabelle - genau wie in Deutschland. Das ist schon mal gut. Also auf jeden Fall auch eine Patientenverfügung erstellen. Und für den Erbfall - auch besser zügig ein Testament erstellen und sich gegenseitig einsetzen. Auch gut. Besser als alle anderen Regelungen.

Danke - das ist schon mal beruhigend!

#4 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 21. Jan 2020 01:26
von Tenhola
Peter_Land hat geschrieben: 20. Jan 2020 18:34 Und für den Erbfall - auch besser zügig ein Testament erstellen und sich gegenseitig einsetzen.
Du kannst einsetzen wen Du willst, aber auch in Finnland gibt es eine gesetzliche Erbfolge und die ist vorrangig.

#5 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 21. Jan 2020 07:46
von Peter_Land
Das ist mir bewusst - steht ja auch im Text...

#6 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 21. Jan 2020 10:43
von flaskx
in Finnland gibt es eine gesetzliche Erbfolge und die ist vorrangig.
vorrangig gegenüber der deutschen gesetzlichen Erbfolge? Das habe ich so nicht verstanden.

#7 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 21. Jan 2020 21:29
von Tenhola
flaskx hat geschrieben: 21. Jan 2020 10:43 vorrangig gegenüber der deutschen gesetzlichen Erbfolge? Das habe ich so nicht verstanden.
Nach meinem Wissen gilt das finnische Erbrecht, wenn nicht anders vereinbart. 
Ich erinnere mich noch als ich bei meinem Umzug nach Finnland gefragt wurde, welches Erbrecht bei meinem Tod angewandt werden soll. Das von meinem Herkunftsland oder das von Finnland.

#8 Re: Partnerschaften: Rechte/ Pflichten

Verfasst: 21. Jan 2020 21:57
von flaskx
Finnisches Erbrecht gilt:
- grundsätzlich das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers und wenn dieser mindestens fünf Jahre vor seinem Tod im Wohnsitzstaat gelebt hat.
- das finnische Recht lässt eine beschränkte Rechtswahl des Erblassers mittels Testament zu.
- der Erblasser kann danach das Recht des Staates wählen, dessen Angehöriger er bei Ausübung des Wahlrechts

und
....die Erbfolge einheitlich nach dem Recht des Staates bestimmt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sofern der Erblasser keine anderweitige Rechtswahl getroffen hat.