Flaggentage kennt man nicht nur in Finnland, sondern auch in anderen Skandinavischen Ländern, wie Schweden, Norwegen und Dänemark. Aber auch z.B. Estland und Deutschland kennen offizielle Flaggentage.
Die Flaggen dürfen in der Regel nur nach Sonnenaufgang gehisst werden und müssen nach Sonnenaufgang wieder eingezogen werden. (Ausser die Flagge ist beleuchtet!)
Von Schweden weiss ich, dass an den Nicht-Flaggentagen vielfach nur ein Flaggenband am Fahnenmast gehisst wird, damit dieser nicht so leer dasteht. Ob dies aber auch in anderen Ländern der Fall ist, kann ich nicht sagen.
In den verschiedenen Ländern gibt es unzählige Anlässe um die Flagge zu hissen:
Schweden: Nationalfeiertag, Geburtstag des Königs, der Königin und der Kronprinzessin, Namenstag des Königs/der Königin, Nobeltag, Mittsommertag etc.
Norwegen: Nationalfeiertag, kirchliche Feiertage, Geburtstage der Königsfamilie etc.
Dänemark: Geburtstage der Königsfamilie, kirchliche Feiertage, nationale Gedenktage etc.
Estland: Nationalfeiertag, nationale Gedenktage
und hier noch der Beweis, dass es auch in
Deutschland Flaggentage gibt:
In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 23. Mai 2000 sind die Flaggentage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus; 27. Januar (halbmast)
Tag der Arbeit; 1. Mai
Europatag; 5. Mai
Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes; 23. Mai
Jahrestag des 17. Juni 1953
Jahrestag des 20. Juli 1944
Tag der Deutschen Einheit; 3. Oktober
Volkstrauertag; 2. Sonntag vor dem 1. Advent (halbmast)
Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag*
Tag der Wahl zum Europäischen Parlament*.
(* nicht in allen Bundesländern)
Zudem gibt es noch eine Reihe regelmäßiger Beflaggungstage der Länder. Des Weiteren sind Beflaggungen an anderen Tagen üblich, z.B. bei Trauerbeflaggung bei Ableben eines bedeutenden in- oder ausländischen Politikers oder Wahl des Bundespräsidenten. Für diese Beflaggungen bedarf es (in der Regel) die Anordnungen des Bundesminister des Innern.
In der
Schweiz ist es etwas einfacher, da gibt es nur einen inoffiziellen Flaggentag: der 1.August (Nationalfeiertag)
