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#1 Gewerbeberechtigung

Verfasst: 11. Feb 2022 11:21
von holly
Hallo zusammen.
2 wichtige Fragen:
Wenn man als Österreicher Ferienhäuser in Finnland vermietet, braucht man dazu eine Gewerbeberechtigung oder Ähnliches ?
Bekommt man als Betreiber auch die Aufenthaltsgenehmigung?

Gruss Holly und danke im Voraus.

#2 Re: Gewerbeberechtigung

Verfasst: 11. Feb 2022 15:10
von Tenhola
1. Du musst nur eins und dass ist Steuern in der Höhe von 30% zahlen.
2. Das hat mit Aufenthaltsberechtigung nichts zu tun. Die brauchst Du nur, wenn Du in Finnland wohnst, bzw. man muss sich bei der Polizei melden bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten. Als EU Bürger musst Du bei Wohnsitznahme in Finnland lediglich nachweisen, dass Du ein Einkommen oder Vermögen hast um nicht dem Sozialwerk zur Last zu fallen.

#3 Re: Gewerbeberechtigung

Verfasst: 11. Feb 2022 15:52
von hemmainorr
Um ein Gewerbe anzumelden, braucht man eine finnische Personennummer und eine Bank-ID.
Die Seite auf der man sein Gewerbe anmelden muss, ist auch auf englisch zu lesen.
www.ytj.fi/en/index.html
Ich musste mich vor 3 Jahren nicht bei der Polizei melden, als ich länger als 3 Monate bleiben wollte, sondern ich musste zur Einwanderungsbehörde. Da bekommt man dann auch seine Personennummer. Als EU-Bürger nicht weiter schwierig, wenn genügend Eigenkapital oder ein Arbeitsvertrag oder eine Selbstständigkeit nachgewiesen wird.
Viel Erfolg

#4 Re: Gewerbeberechtigung

Verfasst: 11. Feb 2022 17:19
von Tenhola
hemmainorr hat geschrieben: 11. Feb 2022 15:52 Ich musste mich vor 3 Jahren nicht bei der Polizei melden, als ich länger als 3 Monate bleiben wollte, sondern ich musste zur Einwanderungsbehörde.
Da hast Du recht, das hat zwischenzeitlich geändert. Vor 26 Jahren konnte ich das noch bei der Polizei erledigen und Personennummer gab es bei Kela. Kelakarte noch mit Foto.
Es ändert sich hier ja immer wieder mal was. Autoführerscheine werden ja auch nicht mehr von der Polizei ausgestellt, sondern von Trafi. Das hat jetzt aber wieder den Nachteil, dass der Führerschein in Finnland nicht mehr als Ausweisdokument anerkannt ist.
Als Vermieter brauche ich keinen Gewerbeschein, ich habe 25 Jahre Wohnungen und Reihenhäuser vermietet und brav meine Steuern bezahlt..