#1 Jedermannsrecht: Auch mit zwei Zelten? (Westküste)
Verfasst: 3. Okt 2016 11:14
Hallo,
gilt das Jedermannsrecht nur bei Übernachtungen mit einem Zelt, oder dürfen zwei Leute auch jeweils ein Einpersonen-Zelt nutzen, so dass sich z.B. zwei Zelte gegenüber stehen oder direkt nebeneinander?
gilt das Jedermannsrecht nur bei Übernachtungen mit einem Zelt, oder dürfen zwei Leute auch jeweils ein Einpersonen-Zelt nutzen, so dass sich z.B. zwei Zelte gegenüber stehen oder direkt nebeneinander?