Seite 1 von 1
#1 Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 20. Sep 2010 08:22
von honk0190
Hallo zusammen,
ich werde ende des Jahren durch meinem Beruf 2 Jahre in Finnland arbeiten. Meine Freundin wird mich begleiten, wobei nicht sicher ist, ob sie in Finnland arbeit finden wird.
Sie muss Ihren Job hier in Deutschland kündigen und begleitet mich.
Laut meinen Informationen wird Sie dann noch 3 Monate deutsches Arbeitslosengeld bekommen, doch was ist danach?
Bekommt man dann irgendwelche Unterstützung in Finnland?
Vielen dank für jede Antwort.
MfG
Holger
#2 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 20. Sep 2010 13:44
von Elchontherun
Hallo honk0190,
ohne Dir jetzt persönlich zu Nahe treten zu wollen........

, aber eigentlich kannst Du Dir diese Frage selbst beantworten.
Warum sollte der finnische Staat irgendeine Leistung für Deine Freundin zahlen, nur weil sie Dich nach Finnland begleitet? Wovon und wofür?
Es ist eigenes Risiko, wenn Deine Freundin ihren Job hier in Deutschland kündigt.
Ich wünsche Dir/Euch eine schöne Zeit in Finnland und viele interessante Eindrücke.
Viele Grüße vom Elch
#3 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 20. Sep 2010 21:19
von Peter
honk0190 hat geschrieben:...Laut meinen Informationen wird Sie dann noch 3 Monate deutsches Arbeitslosengeld bekommen, doch was ist danach?
Bekommt man dann irgendwelche Unterstützung in Finnland?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat deine Freundin nicht, wenn sie nicht in Deutschland lebt und somit dem deutschen Arbeitsmarkt bzw. den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur nicht zur Verfügung steht. Mit anderen Worten: Am Tag des Wohnungswechsels ins Ausland, auch wenn dieser nur vorübergehend ist, erlöschen alle Ansprüche bei der Agentur für Arbeit. Schließlich wird ja auch von deiner Freundin zu Recht erwartet, dass sie sich selbst aktiv um Arbeit in Deutschland bemüht.
#4 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 21. Sep 2010 06:49
von Tenhola
In Finnland wird sie erst mal nichts bekommen. Da gibt es dann nämlich auch noch ein anderes Problem. Da nach spätestens 3 Monaten ihr Status als Tourist abläuft, muss sie sich registrieren lassen. Wenn sie nun keine Arbeit oder grosses Vermögen zum leben nachweisen kann, kann ihr der Aufenthalt quasi verweigert werden und vor allem wird sie nicht in das finnische Sozialsystem aufgenommen. Damit hat sie dann auch keine Krankenversicherung. Wenn Du Finne wärst, wäre dies natuerlich etwas anderes. Sollte sie trotzdem hierbleiben können musst Du unterschreiben, dass Du fuer ihren Lebensunterhalt aufkommst und damit Finnland von jeder sozialen Unterstuetzung befreit ist.
Im Fall das aber alles mit der Registrierung funktioniert, sollte sie versuchen in den vom Arbeitsamt vermittelten mehrmonatigen Sprachkurs zu kommen. Während der Kurszeit erhält sie dann ausser das der Kurs bezahlt wird auch noch das minimale Arbeitslosengeld plus eine kleine Tagesspesenentschädigung. Dieses Arbeitslosengeld wird auch nach dem Kurs noch weiter bezahlt, wenn sie sich dann um Arbeit bemueht.
#5 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 21. Sep 2010 13:53
von Sapmi
honk0190 hat geschrieben:Sie muss Ihren Job hier in Deutschland kündigen und begleitet mich.
Laut meinen Informationen wird Sie dann noch 3 Monate deutsches Arbeitslosengeld bekommen,
Weiß nicht genau, wie das in diesem Fall ist, aber wenn sie selbst kündigt, hat sie doch sowieso erst nach 3 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder?
Ist wirklich eine etwas verzwickte Situation. Dass sie Dich nach FIN begleiten will, ist ja lieb von ihr, aber einfach so einen festen Arbeitsplatz kündigen ohne jegliche Aussicht auf etwas Neues sollte man in der heutigen Zeit doch eher vermeiden, denke ich.
Wie groß sind denn ihre Chancen, dass sie in FIN etwas findet? D.h. wie sieht es mit ihren Finnischkenntnissen aus? Habt Ihr schon mit dem Erlernen der Sprache angefangen? Und in welchem Bereich würde sie denn arbeiten wollen/können? Gibt's nicht zufällig eine Möglichkeit, sie für die 2 Jahre irgendwo in der Firma unterzubringen, in der Du selbst arbeiten wirst?
Also meiner Meinung nach wäre es sicher sinnvoller, wenn sie ihren Job in D erstmal nicht kündigen würde, um sich erst mal in FIN umzusehen.
#6 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 21. Sep 2010 15:12
von sunny1011
Wenn Du Finne wärst, wäre die Situation nicht unbedingt einfacher. Hab schon zig Fälle kennengelernt, wo selbst Heirat nicht ausreichte. Selbst erging mir besser, aber nicht ohne "ungeschriebene Regeln" und Restriktionen.
#7 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 21. Sep 2010 16:57
von Tenhola
sunny1011 hat geschrieben:Wenn Du Finne wärst, wäre die Situation nicht unbedingt einfacher. Hab schon zig Fälle kennengelernt, wo selbst Heirat nicht ausreichte. Selbst erging mir besser, aber nicht ohne "ungeschriebene Regeln" und Restriktionen.
Kann mir das jetzt nicht so recht vorstellen, denn in meinem Fall hatte ich zB. die Kelakarte nach 3 Tagen, noch vor meiner finnischen Frau. Das war allerdings noch im letzten Jahrhundert und da gab es noch weniger Zuzueger als heute.

#8 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 21. Sep 2010 17:17
von sunny1011
Es gab doch bei einem Nach-Finnland-Auswandererforum vermehrt die Fälle, die eine zweijährige Beziehung mit gemeinsamen Wohnsitz (ausserhalb Finnlands) neulich nachweisen mussten. Auf mich persönlich traf das auch (noch) nicht zu. Es ist mehrfach erwiesen, dass es davon abhängig ist, wo und bei welchem Beamten (mit welcher Kompetenz) man sich meldet, so variiert die Auskunft/Entscheidung.
#9 Re: Arbeitslosenunterstützung
Verfasst: 21. Sep 2010 18:04
von Tenhola
Bei Unverheirateten hast Du natuerlich absolut recht und er spricht ja von Freundin.