Hat jemand zufällig Erfahrung damit, ob man für verschreibungspflichtige Medikamente einen Nachweis vom Arzt mitführen muss (für allfällige Kontrollen)?
Von einigen Ländern kenne ich es, dass es da "Einfuhrbeschränkungen" gibt. Für Finnland habe ich da zwar nichts gefunden, aber ich habe es bei Zollkontrollen bei anderen Passagieren jetzt schon des öfteren in der letzten Zeit gesehen, dass der Zoll ganz explizit nach Medikamenten sucht. Und für Singapore brauchte man grundsätzlich ein Zertifikat vom Arzt für jegliche mitgeführten Medis (auch die klassische Reiseapotheke). Das ist in Europa ja unkritisch, solange man nicht Großpackungen dabei hat.
Weiß hier jemand Näheres für Finnland im Speziellen?
Viele Grüße
Tammikuu
Medikamente
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#2 Re: Medikamente
Über sowas hab ich mir innerhalb der EU überhaupt noch nie Gedanken gemacht. Gehe mal davon aus, dass das kein Thema sein sollte, solange es sich nicht um was ganz Ausgefallenes handelt.
Hier mal ein paar allgemeine Infos zu Bestimmungen zu Arzneimitteln bei Reisen innerhalb der EU:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Hier mal ein paar allgemeine Infos zu Bestimmungen zu Arzneimitteln bei Reisen innerhalb der EU:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
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#3 Re: Medikamente
Hier mal ein paar allgemeine Infos zu Bestimmungen zu Arzneimitteln bei Reisen innerhalb der EU:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html[/quote]
@Sapmi
Danke für Deine Antwort.
Das ist nämlich genau der Punkt, weshalb ich frage ...
Es gibt in D z.B. einige stärkere Schmerzmittel, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, in anderen EU-Ländern aber durchaus. Ich kenne da so ein paar Fälle aus Österreich. Einige Länder machen ggf. auch Schwierigkeiten, wenn die Wirkstoffe in ihrem Land, aus welchem Grunde auch immer, nicht zugelassen wurden, obwohl es z.B. für einen Wirkstoff eine zentrale EU-Zulassung gibt. Eine finnische Quelle habe ich hierzu noch nicht gefunden )o:.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html[/quote]
@Sapmi
Danke für Deine Antwort.
Das ist nämlich genau der Punkt, weshalb ich frage ...
Es gibt in D z.B. einige stärkere Schmerzmittel, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, in anderen EU-Ländern aber durchaus. Ich kenne da so ein paar Fälle aus Österreich. Einige Länder machen ggf. auch Schwierigkeiten, wenn die Wirkstoffe in ihrem Land, aus welchem Grunde auch immer, nicht zugelassen wurden, obwohl es z.B. für einen Wirkstoff eine zentrale EU-Zulassung gibt. Eine finnische Quelle habe ich hierzu noch nicht gefunden )o:.