#1 Auto mit nach Finnland nehmen
Verfasst: 26. Mai 2005 19:31
Irgendwo hatte ich etwas dazu geschrieben..*rätsel* ich weiß nur nicht mehr, wo das hier ist *überleg* Da sind die allgemeinen Infos.
Wenn es nur für ein Jahr ist, würde ich das Auto nicht ummelden. Das Ummelden inkl. Registrierungstüv usw ist ja nicht so sehr günstig und in Deutschland hättest du dann das Gleiche nochmal (eine Menge Lauferei inklusive). Auch ist das Auto ja auf deinen Vater angemeldet und eigentlich müsstest du dann der Eigentümer sein (zollfrei geht auch nur, wenn das Auto schon 6 Monate (ich glaube? Auf jeden Fall war es irgendwas zwischen 6 und 12 Monaten) auf dich angemeldet war..sprich, dann gilt es als Umzugsgut.
Man darf in Finnland auf begrenze Zeit ohne Ummelden fahren (18 Monate. Vorher aber unbedingt die Versicherung fragen)
Wenn es nur für ein Jahr ist, würde ich das Auto nicht ummelden. Das Ummelden inkl. Registrierungstüv usw ist ja nicht so sehr günstig und in Deutschland hättest du dann das Gleiche nochmal (eine Menge Lauferei inklusive). Auch ist das Auto ja auf deinen Vater angemeldet und eigentlich müsstest du dann der Eigentümer sein (zollfrei geht auch nur, wenn das Auto schon 6 Monate (ich glaube? Auf jeden Fall war es irgendwas zwischen 6 und 12 Monaten) auf dich angemeldet war..sprich, dann gilt es als Umzugsgut.
Man darf in Finnland auf begrenze Zeit ohne Ummelden fahren (18 Monate. Vorher aber unbedingt die Versicherung fragen)