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#1 Auto mit nach Finnland nehmen

Verfasst: 26. Mai 2005 19:31
von Naali
Irgendwo hatte ich etwas dazu geschrieben..*rätsel* ich weiß nur nicht mehr, wo das hier ist *überleg* Da sind die allgemeinen Infos.
Wenn es nur für ein Jahr ist, würde ich das Auto nicht ummelden. Das Ummelden inkl. Registrierungstüv usw ist ja nicht so sehr günstig und in Deutschland hättest du dann das Gleiche nochmal (eine Menge Lauferei inklusive). Auch ist das Auto ja auf deinen Vater angemeldet und eigentlich müsstest du dann der Eigentümer sein (zollfrei geht auch nur, wenn das Auto schon 6 Monate (ich glaube? Auf jeden Fall war es irgendwas zwischen 6 und 12 Monaten) auf dich angemeldet war..sprich, dann gilt es als Umzugsgut.
Man darf in Finnland auf begrenze Zeit ohne Ummelden fahren (18 Monate. Vorher aber unbedingt die Versicherung fragen)

#2 Re: Auto mit nach Finnland nehmen

Verfasst: 27. Mai 2005 20:08
von Naali
Ja, die 18 Monate sind mit Erlaubnis der Versicherung. Also vorher unbedingt absprechen. Dannach muß man das Auto aber entweder zurückbringen oder Ummelden.

#3 Re: Auto mit nach Finnland nehmen

Verfasst: 28. Mai 2005 12:39
von Naali
Eine Freundin von mir fuhr mit Erlaubnis der Versicherung 18 Monate mit einem deutschen Kennzeichen in Finnland. Das ist ganz offiziell, nur dannach gibt es keine Verlängerung mehr. 18 Monate ist das höchste. Ich würde mich daher direkt an eure Versicherung wenden. Mit dem Zoll habe ich beim Ummelden sowie bei der Beschaffung notwendiger Papiere zum Verkauf meines Wagens diverse Probleme gehabt. Zum Glück hatte ich mich über die Bestimmungen vorher informiert..so kam ich durch Hartnäckigkeit doch ans Ziel :D