
Du Dir komme ich sowieso nur in pinkfabenen Stilettos. :P
Verbotene Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck
Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere
# Explosivstoffe,
# komprimierte Gase,
# oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
# leicht entzündliche Stoffe,
# giftige oder aggressive Stoffe,
# flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
2. Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.
Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast mitführen:
# Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen
# Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art
# scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren, Ski- und Wanderstöcke
# stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger und Billardstöcke
# Benzinfeuerzeuge (Zippos)
Der Fluggast darf 1 Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen.
Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:
# Besteck
# Rasierklingen
# Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet werden können
# Katapulte
# große Sportschläger, Billard-, Snooker- oder Polostöcke
# Stricknadeln
# jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).
Die Aufzählung verbotener Gegenstände ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können weitergehende Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus sind länderspezifische Bestimmungen sowie die IATA-Gefahrengutvorschriften zu beachten, die auf Anfrage durch die Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden können.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie hierzu auch die Bestimmungen der neuen EU-Handgepäckregelung seit 06.11.2006! Sie finden sie unter Fragen und Antworten/Reisegepäck.
Das ist jetzt zwar von Air Berlin, aber die Richtlinien sind für alle Airlines gleich
Was beinhaltet die neue EU-Handgepäckregelung?
Die neue EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort (also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge).
1. Wie lautet die Verordnung?
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel gestattet. Der entsprechende Plastikbeutel muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z. B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.
2. Was zählt zu den "Flüssigkeiten"?
Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.
3. Gibt es Ausnahmen für Medikamente oder Babynahrung?
Ja: Erlaubt sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit nachweisen (z. B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität etc.).
4. Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeugs?
Duty Free-Waren, die am Abflugtag nach der Bordkartenkontrolle in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
5. Was ist bei Umsteigeverbindungen zu beachten?
Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung, bei welcher der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten, die die Bestimmungen von Punkt 4 erfüllen, mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Das gilt nicht für Flüge aus Drittländern, die nicht den EU-Regelungen unterliegen.
6. Ist aufgrund der neuen EU-Verordnung mit längeren Wartezeiten am Flughafen zu rechnen?
Da die neue EU-Verordnung eine aufwändige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in einzufinden.
7. Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die am Flughafen zu beachten sind?
Die Passagiere sind dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z. B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen. Bitte beachten Sie, dass bei Air Berlin das Handgepäckstück in seiner Größe auf maximal 55 x 40 x 20 cm beschränkt ist. Ausnahmeregeln, wie z. B. für Musikinstrumente, bleiben weiterhin bestehen.
Die bereits bestehenden Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck bleiben gültig. Sie finden sie unter Fragen und Antworten/Reisegepäck.
Irgendwie müssen ja die geistigen Geschenke nach Finnland kommen, gefriertrocknen geht ja schlecht ;) .sunny1011 schrieb am 19.07.2007 12:16
Klar doch.![]()
Ja, das kann seinulli schrieb am 19.07.2007 14:53Irgendwie müssen ja die geistigen Geschenke nach Finnland kommen, gefriertrocknen geht ja schlecht ;) .sunny1011 schrieb am 19.07.2007 12:16
Klar doch.![]()
Dabei habe ich bei einigen der letzten Male den Eindruck gehabt, dass der Koffer geöffnet worden war 80 .