"Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land:
ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tä?wierung.
Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präp?at das von der WHO zugelassen ist. Die Grundimpfung erfolgt wenn das Tier mindesten drei Monate alt wird. Zwei Impfungen mit ein Monat zwischen ist empfehlenswert. (Diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbr?annien und Irland nicht erforderlich.)
Antikörpe?iter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper?ufweist. Dieser Test muss früheste? 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen. Wenn gemäss den?mpfehlungen des Herstellers des Impfpräparates?egelmässig ein?Auffrischimpfung durchgeführt wird,?st kein erneuter Antikörpertest n?wendig. Hier ist ein Liste auf anerkannte Laboratorien. (Der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien ?d Irland nicht erforderlich.)
Entwurmung gegen Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch ei?n Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Der Tierartz muss dann im Pass für Heimtiere b?cheinigen, dass die Entwurmung Ihres Tieres erfolgt ist.
Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt?lle notwendigen Maßnahmen notiert.?uot;
Quelle:
http://www.sjv.se
Wenn ich es so lese, muß ich auch in Fin?and eine erneute Entwurmung vornehmen
Impfungen sind erst wieder 2009 fällig, Tita-Bestimmung habe ich auch erst dies Jahr machen lassen, ist also schon alles soweit erledigt
Fehlt nur noch die verflixte Wurmkur....