Hallo,
Soweit ich weiß beträgt die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger in Finnland 3 Monate.
Nun ist aber mein Problem dass ich nächstes Jahr etwa 4 Monate in Finnland unterwegs sein werde. Kann mir vielleicht irgendwer sagen an welche Stelle ich mich wenden muss um das passende Visum zu bekommen? Ich habe zwar schon nachgeschaut, aber unter Visum finde ich immer nur Nicht-EU-Bürger oder aber gleich eine Niederlassungsbewilligung.
Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon mal!
Aufenthaltsgenehmigung Finnland
-
- Landkartengucker
- Beiträge: 5
- Registriert: 16. Aug 2016 21:22
- Wohnort: Bayern, Deutschland
- Tenhola
- Kela Überlebender
- Beiträge: 2654
- Registriert: 2. Sep 2007 14:58
- Wohnort: 13100 Finnland
- Hat sich bedankt: 8 Mal
- Danksagung erhalten: 54 Mal
#2 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland
Unten siehst Du die Bestimmungen, bei 4 Monaten würde ich mir jedoch keine Gedanken machen.
vorübergehender Aufenthaltsort:
EU-Bürger und Schweizer brauchen für Aufenthalte von unter 3 Monaten weder eine Aufenthalts-, Studien- noch eine Arbeitsgenehmigung.
EU-Bürger und Schweizer, die schon in Finnland sind und sich länger als 3 Monate in Finnland aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen finnischen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass nötig. Eine Arbeitsaufnahme ist für EU-Bürger laut EU-Regelung ohne Genehmigung möglich. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann auch vorab bei der zuständigen konsularischen vertretung Finnlands beantragt werden.
Anmeldepflicht:
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Finnland aufhalten, müssen sich bei einer örtlichen Polizeistation registrieren lassen.
-
- Landkartengucker
- Beiträge: 5
- Registriert: 16. Aug 2016 21:22
- Wohnort: Bayern, Deutschland
- Seebär
- Landkartengucker
- Beiträge: 25
- Registriert: 16. Mai 2014 11:26
#4 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland
Hallo Mielikki98,
hat bei mir ebenfalls super funktioniert
Viele Grüße
Seebär
hat bei mir ebenfalls super funktioniert
Viele Grüße
Seebär
-
- Landkartengucker
- Beiträge: 8
- Registriert: 13. Mär 2017 19:07
- Kontaktdaten:
#5 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland
Du kannst ja, sofern du noch einen Wohnsitz in DE hast, auch einmal ausreisen und direkt wieder einreisen innerhalb dieser 4 Monate. Bei 4 Monate würde ich mir grundsätzlich erstmal keinen Kopf machen. Falls du länger dort sein solltest, musst dich eben bei der Stadt/örtlichen Polizei registrieren
-
- Landkartengucker
- Beiträge: 7
- Registriert: 2. Jul 2017 12:17
#6 Re: Aufenthaltsgenehmigung Finnland
Das mit dem Aus- und Einreisen ist ein guter Tipp, aber ne Anmeldung sollte ja auch kein Problem sein. So ist man klar auf der sicheren Seite ;)
LG
LG