Peter hat geschrieben:Du kannst doch nicht einfach deutsches Recht nach Finnland übertragen sunny.
Tue ich auch nicht - Gott sei dank nicht

. Was wird mir hier alles angehängt
Driving licences issued in another EU or EEA country and interim driving licences issued in the Nordic countries entitle the holder to drive motor vehicles in Finland equivalent to those indicated on the non-Finnish licence. The driver must be at least 18 years old. The right to drive is valid regardless of whether the person is in Finland as a tourist or residing permanently.
Das Recht verlangt das Alter, gefunden. Da ist wieder Deutschland grosszügig oder was gilt dann für die Türken?
Peter hat geschrieben:Diese Regelung gilt selbst für beispielsweise türkische oder libanesische Mitbewohner in Deutschland nicht, wenn sie nicht über einen deutschen Pass verfügen.
Da sehe ich eine Parallelle: wenn ein Türke in Deutschland ist, da gelten keine türkischen Gesetze (hoff ich zumindest). Dies steht schon in Widerspruch zu dem finn. Fall.
Peter hat geschrieben:Ich gehe noch mal einen Schritt weiter: Wenn in Finnland die Regelung gelten würde, dass dort der Führerschein erst mit 19 Jahren erworben werden kann, dürfte ein ausländischer Führerscheinbesitzer nicht am Steuer eines Autos in das Land einreisen. Da Finnland aber Mitglied der EU ist, wäre in diesem fall wohl längst eine Angleichung an das europäische Recht erfolgt.
Sinn macht es nicht wirklich, wenn das Recht rein von dem Besitz des Führerscheins abgeleitet wird, denn wenn ein Rentner runter von der Fähre kommt und mit seinen 71 Lenzen den finnischen Sommer geniessen möchte, ist sein Lappen ungültig? Sicher nicht. Aber über 70 braucht man einen Gesundheitscheck, in D ist sowas neu oder noch überhaupt nicht in Kraft. Jedenfalls früher waren sie unbefristet. Meiner wurde aber natürlich automatisch dem finn. angeglichen, weil ich hier lebe.