Waffen ... ach, danach musst ich doch auch erst schauen - leider ist da nur von "Waffen allgemein" die Rede, entweder fällt ne Gaspistole auch darunter, oder das wird hier als Spielzeug angesehen ...;p:
Waffen
Ein in Deutschland ausgestellter Waffenschein für Schusswaffen oder ein europäischer Schusswaffenpass berechtigt zur Einfuhr der darin beschriebenen Waffe mit Patronen nach Finnland. Voraussetzung für deren Mitführen in Finnland ist die Beteiligung an einer Jagd- oder Sportveranstaltung. Schusswaffen, deren Teile und Patronen dürfen solange mitgeführt werden, wie zur Teilnahme an der Veranstaltung notwendig ist.
Wenn ein Inhaber einer Waffe keine Einladung zu einer Jagd- oder Sportveranstaltung besitzt, muss er/sie sich zwecks Klärung der Vorgehensweise mit den finnischen Grenz- und Zollbehörden in Verbindung setzen.
Schusswaffen, Waffenteile und Munitionsbedarf dürfen laut europäischer Waffendirektive nur mit einer besonderen Transportgenehmigung, dem europäischen Schusswaffenpass von einem EU-Mitgliedsland in ein anderes transportiert werden, oder es muss bei den Behörden des jeweiligen Transitlandes eine separate Erlaubnis zum Mitführen erworben werden. Inhaber von Waffen sind verpflichtet, einen glaubwürdigen Nachweis über eine Beteiligung an einer Jagd- oder Sportveranstaltung vorzulegen.
In Deutschland gelten für die Einfuhr und das Mitführen von Waffen deutsche Vorschriften; weitere Informationen hierzu sind bei den lokalen Polizeibehörden erhältlich.
Weitere Informationen
Finnischer Zoll/Firearms and ammunition (auf Englisch)
Finnisches Innenministerium (auf Englisch), Tel. +358 (0)9 16001
Zentralverband der finnischen Jäger
von:
http://www.finnland.de