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#16 Re: Mit Kurzzeitkennzeichen auf anderem Namen durch Finnland

Verfasst: 15. Jan 2015 20:13
von SirDigger
Was ihr bei eurer gesamten Diskussion vergessen habt,
ist die Tatsache das man beim Grundgedanken "Kennzeihen nach xyz anderes Land" schicken, und dann das KFZ nach D fahren
eine "verbotene Fernzulassung" begeht.
Das anbringen(Zulassung) von deutschen Kurzzeitkennzeichen an ein KFZ ist ein hoheitlicher Akt, der so nur in Deutschland erfolgen darf.

Man darf zwar in gewisse Länder mit Kurzzeitkennzeichen einreisen, man darf aber halt nicht des Kurzzeitkennzeichen an ein im Ausland befindliches Fahrzeug anbringen.

Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder, und im allerschlimmsten Fall, der Verlust des Versicherungsschutzes.