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#1 Telefonanschluss kündigen

Verfasst: 23. Dez 2015 11:06
von Epiculumen
Hi,
ich habe vor irgendwann auszuwandern und möchte mich da auch Schritt für Schritt vorbereiten. Kann man den Verträge, wie die Telefonverträge einfach Kündigen, wenn man das Land verlässt oder fordern die ihre Beiträge auch weiter?

#2 Re: Telefonanschluss kündigen

Verfasst: 23. Dez 2015 14:41
von flaskx
Siehe AGBs oder noch besser rufe bei dem Telekommunikationsunternehmen an und frag nach.
Bei Umzug hat man ein Sonderkündigungsrecht.

#3 Re: Telefonanschluss kündigen

Verfasst: 23. Dez 2015 20:55
von André
flaskx hat recht. Bei Umzug hat man ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt konkret bei DSL-Verträgen, nicht aber bei Mobilfunkverträgen. Ziehst Du um, und Dein Anbieter kann Dir am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung zum gleichen Preis bieten, dann hast Du das gesetzlich festgeschriebene Recht eine Sonderkündigung auszusprechen. Allerdings gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn Du kündigen kannst/willst, dann rate ich Dir beim Telefonservice Deines Anbieters anzurufen und Dich zu erkundigen, ob das Sonderkündigungsrecht in Deinem Fall greifen würde (vielleicht können sie Dir ja am neuen Wohnort den Vertrag zu den ausgemachten Vereinbarungen weiter garantieren). Wenn Du die Kündigung schreibst, musst Du ausdrücklich darauf hinweisen, dass Du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest, ansonsten kann es sein, dass Dein Antrag nicht bearbeitet wird.

In anderen Fällen solltest Du Dich erkundigen bis wann Dein aktueller Vertrag läuft (meist 12 oder 24 Monate) und entsprechend der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist Deine Kündigung aussprechen. Bis zum Vertragslaufsende musst Du dann halt in den sauren Apfel beißen.

#4 Re: Telefonanschluss kündigen

Verfasst: 24. Dez 2015 14:29
von Peter
André hat geschrieben:flaskx hat recht. Bei Umzug hat man ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt konkret bei DSL-Verträgen,...
Das stimmt so nicht ganz. Wenn der DSL-Anbieter am neuen Wohnort die Leistungen wie bisher zum selben Preis anbieten kann gibts in aller Regel kein Sonderkündigungsrecht. Warum auch? Nur wenn am neuen Wohnort ein DSL-Anschluss mit einer geringeren Bandbreite wie bisher geschaltet werden kann (z.B. statt bisher max 16 MB/s zukünftig nur noch max. 6 MB/s zieht das Sonderkündigungsrecht.

#5 Re: Telefonanschluss kündigen

Verfasst: 24. Dez 2015 15:33
von Tenhola
Da vermutlich jedes Land seine eigenen Bestimmungen hat, kann ich mich zu den Gepflogenheiten in DE nicht äußern. In der Schweiz sind Kündigungen von Tel., DSl, Zeitungen und anderen Abonnementen bei Auswanderung kein Problem. Man lässt sich von dem Einwohnermeldeamt die Auswanderung bestätigen und legt der Kündigung eine Kopie des Formulars bei. In einigen Fällen, vor allem bei langfristigen Verträgen wird der Restwert zurück bezahlt.

#6 Re: Telefonanschluss kündigen

Verfasst: 25. Dez 2015 01:23
von Peter
Ja, im Falle eines Umzugs ins Ausland kann man sich auch in Deutschland auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Wie Tenhola bereits sagt, muss der Wohnungswechsel ins Ausland dann aber durch einen amtlichen Bescheid nachgewiesen werden.

#7 Re: Telefonanschluss kündigen

Verfasst: 4. Jan 2016 01:25
von Epiculumen
André hat geschrieben:flaskx hat recht. Bei Umzug hat man ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt konkret bei DSL-Verträgen, nicht aber bei Mobilfunkverträgen. Ziehst Du um, und Dein Anbieter kann Dir am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung zum gleichen Preis bieten, dann hast Du das gesetzlich festgeschriebene Recht eine Sonderkündigung auszusprechen. Allerdings gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn Du kündigen kannst/willst, dann rate ich Dir beim Telefonservice Deines Anbieters anzurufen und Dich zu erkundigen, ob das Sonderkündigungsrecht in Deinem Fall greifen würde (vielleicht können sie Dir ja am neuen Wohnort den Vertrag zu den ausgemachten Vereinbarungen weiter garantieren). Wenn Du die Kündigung schreibst, musst Du ausdrücklich darauf hinweisen, dass Du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest, ansonsten kann es sein, dass Dein Antrag nicht bearbeitet wird.

In anderen Fällen solltest Du Dich erkundigen bis wann Dein aktueller Vertrag läuft (meist 12 oder 24 Monate) und entsprechend der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist Deine Kündigung aussprechen. Bis zum Vertragslaufsende musst Du dann halt in den sauren Apfel beißen.

...klasse danke für die Hilfe, hat alles super geklappt.