>>@flaskx: Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass wenn meine Oma mit geht sie am besten einen 2.Wohnsitz beibehalten sollte?
Ich würde es ERSTMAL so machen und dem Rat/Tipp in dem Artikel der Deutsch-Finnischen-Gesellschaft folgen.
Also den 1. Wohnsitz in D behalten und wenn es nur eine Briefkastenanschrift ist und die KV auch. Ob diese Lösung mittel- oder langfristig gut ist, kann ich schwer einschätzen. Ich bin ja noch nicht ausgewandert, nur meine Schwester und die ist nach zwei Jahren aus Kanada wieder zurückgekommen.
Ich rate dringend weitere Informationen einzuholen und konkret die Fragen ans Bürgerreferat stellen.
Sollten Sie weitere konkrete Fragen grundsätzlicher Natur zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland haben, wäre das BMF (Bürgerreferat) der richtige Ansprechpartner:
buergerreferat@bmf.bund.de
Bevor die Oma als 1. Wohnsitz Finnland angibt, muss klar sein, wie groß der Unterschied zwischen D und Fi die Besteuerung der Rentenbezüge sind und ob ggf. noch Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Und ansonsten den Tipp:
Sollten Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation haben, dann wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an einen auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage der Botschaft Helsinki.
folgen.
Eigentlich muss es ein Steuerberater sein und kein Rechtsanwalt. Aber vielleicht kann der Rechtsanwalt spezialisiert auf Steuerrecht Auskunft geben oder kennt einen Steuerberater, der sich damit auskennt. Aber sobald es um komplizierte Lohnberechnungen oder Steuerberechnungen geht, streichen Rechtsanwälte oft die Segel. Ausnahmen bestätigen die Regel.