ich habe mal eine relativ spezifische frage bezüglich der Beantragung eines neuen Personalausweises und des dafür notwendigen Registerauszuges - primär, ob jemand mit dieser Situation schonmal Erfahrung gemacht hat. Direkt gewandt an die Botschaft und die DVV habe ich mich schon, aber wirklich hilfreich war niemand. :/
Auf der Website der Botschaft wird geschrieben, dass auf dem Registerauszug auch Information über den Familienstand eingetragen werden muss (Bei meinem letzten Antrag in 2017 wurde ein Dokument ohne Familienstand akzeptiert). Hier stellt sich mir das Problem, dass in meinen Angaben in diesem Feld nur "unknown" steht (ich bin nicht verheiratet). Laut der DVV ist das normal, wenn man beim Antrag auf die Aufenthaltsgenehmigung nicht verheiratet war, und auch keine Absicht hatte, bald zu heiraten. Die Botschaft sagt, sie könnten nicht genau sagen, ob "unknown" genug ist; das würde ich beim Personalausweisantrag dann sehen. Hat da jemand Erfahrung?

Ich wohne nicht gerade in der Nähe Helsinkis und eventuell mehrfach anreisen möchte ich doch lieber vermeiden, zumal mein Personalausweis sowieso recht bald abläuft und das dann eventuell noch komplizierter werden könnte. Natürlich könnte ich die Info aktualisieren lassen, aber laut DVV reicht dafür eine Geburtsurkunde nicht aus, und das Amt in der Heimat hat auch keine Ahnung, was für ein Dokument dann ausgestellt werden müsste.

Vielen Dank im Voraus!