Voraussetzungen für Studiengeld usw

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Akku-Ankka
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#1 Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Akku-Ankka »

Hallo!

Meine Frage mag sich etwas merkwürdig anhören.
Trotzdem möchte ich sie einfach mal stellen.

Welche Voraussetzungen muss man den erfüllen, um in Finnland Studiengeld zu erhalten?
Bisher habe ich gehört, dass man mindestens zwei Jahre lang in Finnland gelebt und eine Aufenthaltsgenehmigung haben muss, in der als Grund für den Aufenthalt ein anderer als das Studium selbst angegeben ist.

Also zum Beispiel, wenn man eine Finnin/einen Finnen kennengelernt hat und mit ihr/ihm zusammenleben möchte. Man zieht zusammen und lebt sozusagen in "wilder Ehe". Und wenn man das zwei Jahre lang gemacht hat, wird man dem Finnischen Staatsbürger in gewisser Weise ähnlich gestellt und hat ebenfalls Anspruch auf Studiengeld.

Aber nicht jeder will/kann sich einfach mal so eine(n) beziehungswillige(n) Finnin/Finnen angeln...
Was sind denn noch Gründe, die akzeptiert würden?

Würden die finnischen Behörden es auch akzeptieren, wenn man zwar als Grund eine Beziehung angibt, mit ihr/ihm aber nicht zusammenlebt?

Wie ist das bei Heirat? Verkürzt sich dann diese Zwei-Jahres-Frist, oder ist da wiederrum Bedingung, dass man eine bestimmte Zeit verheiratet gewesen sein muss? Müssen Verheiratete in diesem Fall zusammenleben oder reicht der Trauschein? Was für Folgen würden sich sonst noch aus einer Heirat ergeben - zum Beispiel habe ich mal gehört, dass dann die Finnin/der Finne ihren/seinen ausländischen Ehepartner mit unterhalten müsste.
Was aber, wenn der finnische Eheteil ebenfalls nur von der Studienhilfe abhängig ist?

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich weiterhin aus einer Heirat (Steuern, Aufenthaltsgenehmigung, Wohnung etc.) und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Übrigens gilt meine Frage vorrangig für EU-Staatsbürger. Sonst wird's zu kompliziert.

Vielen Dank im Voraus!
Es wäre sehr hilfreich, wenn jemand ein paar Antworten hätte.

Best,
Akku-Ankka
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Naali
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#2 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Naali »

Die 2-Jahres Frist gilt nicht. Wird der Antrag auf Studiengeld genehmigt, bekommt man es ab sofort..egal wie lange man in Finnland gelebt hat. Es ist allerdings richtig, dass man nicht "einfach so" Anspruch auf Studiengeld hat. Grund für den Aufenthalt in Finnland darf nicht das Studium alleine sein ( akzeptiert wird zum Beispiel Heirat, eheähnliche Gemeinschaft, sonstige Familienangelegenheiten, anerkannter Asylsuchender)
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Akku-Ankka
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#3 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Akku-Ankka »

Naali schrieb am 29.11.2005 22:52
Die 2-Jahres Frist gilt nicht. Wird der Antrag auf Studiengeld genehmigt, bekommt man es ab sofort..egal wie lange man in Finnland gelebt hat. Es ist allerdings richtig, dass man nicht "einfach so" Anspruch auf Studiengeld hat. Grund für den Aufenthalt in Finnland darf nicht das Studium alleine sein ( akzeptiert wird zum Beispiel Heirat, eheähnliche Gemeinschaft, sonstige Familienangelegenheiten, anerkannter Asylsuchender)
Heißt das, man muss gar nicht 2 Jahre in Finnland gewohnt haben?

Das habe ich bisher immer anders gehört ?(

Wo kann man sich denn da mal noch schlau machen?


edit Naali: Sorry falsche Taste..wollte zitieren und nicht editieren.
Zuletzt geändert von Akku-Ankka am 30. Nov 2005 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
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#4 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Akku-Ankka »

Ach ja:
eheähnliche Gemeinschaft
Ab wann wird die denn als solche anerkannt?
Welche "Bedigungen" müssen erfüllt sein?

Weiß das jemand?
Oder wen kann man fragen?
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sunny1011
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#5 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von sunny1011 »

Ich glaube da sind die Finnen sehr grosszügig und man hat fast den gleichen Status wie verheiratet. Als wir noch nicht verheiratet waren, sagte die Klausel im Autoleasingvertrag meines Mannes, dass zusätzlich nur der Partner das Auto führen kann. Das galt ohne wenn und aber für mich.
Aus Finnen von Sinnen [auf Finndeutsch]: "Finnland verhält sich zu der Erde wie das Erde zu der Universum. Weisst du, wir sind ein bisschen weit weg von die Zentrum, und wenn du vorbeifliegst an uns, denkst du, ach, da gibt es doch nur Wasser und Wolken. Deswegen steigt auch wenige aus hier. Macht aber nix, sind ja auch ganz gut allein zurechtgekommen bis jetzt (...) Allerdings lässt sich dieser O-Ton (...) hochmutiger auslegen. (...) dass ihre Heimat der einzige Ort auf Erden ist, an dem sich wahrhaft intelligentes Leben findet (...)
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#6 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von poro »

Naja, Autoleasing ist glaub ich was anderes, bei meinem Firmenwagen kann ich im Leasingvertrag auch den Lebensgefährten als Zweitfahrer angeben, heiraten muß ich dafür nicht ;)

*edit*
Ups, Doppelposting! Ich wohn mit meiner Freundin auch nicht zusammen und darf sie beim Leasing eintragen, ich könnte sogar meinen Bruder oder irgendwen aus der Verwandtschaft eintragen, aber das ist Autoleasing, und in Deutschland und nicht Finnland *edit*
Zuletzt geändert von poro am 30. Nov 2005 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
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#7 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Akku-Ankka »

Du hast doch aber zu dem Zeitpunkt sicherlich schon bei ihm gewohnt, oder?

Mich interessiert ja viel mehr, wie es ist, wenn man NICHT zusammen wohnt, sondern "nur" eine Beziehung hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dann so einfach akzeptiert wird. Sonst könnte man ja einfach eine Freundin bzw. einen Freund bitten, den Ämtern anzugeben, dass man ein Paar ist... Wer prüft denn nach, ob das stimmt? Und vor allem wie?

Wenn man zusammen wohnt, ist das schon wieder etwas anderes...

Deswegen: ab wann akzeptieren die Beamten eine Partnerschaft als "eheähnliche Gemeinschaft"?
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sunny1011
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#8 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von sunny1011 »

@ poro

In Finnland geht es ohne jegliche Eintragung. Daher so liberal... find ich.
Aus Finnen von Sinnen [auf Finndeutsch]: "Finnland verhält sich zu der Erde wie das Erde zu der Universum. Weisst du, wir sind ein bisschen weit weg von die Zentrum, und wenn du vorbeifliegst an uns, denkst du, ach, da gibt es doch nur Wasser und Wolken. Deswegen steigt auch wenige aus hier. Macht aber nix, sind ja auch ganz gut allein zurechtgekommen bis jetzt (...) Allerdings lässt sich dieser O-Ton (...) hochmutiger auslegen. (...) dass ihre Heimat der einzige Ort auf Erden ist, an dem sich wahrhaft intelligentes Leben findet (...)
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#9 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Akku-Ankka »

Autoleasing ist die eine Sache - das ist ja nicht vom Staat, sondern von Privatfirmen. Das sind zwei ganz verschiedene Schuhe. Finnische Beamte sind schließlich mindestens so stur wie deutsche und finden überall ein Haar in der Suppe...

Aber was so als "Richtlinie" gilt, würd mich schon mal interessieren. Auch wenn die Entscheidung dann sicherlich trotzdem von der Laune des jeweiligen Beamten abghängt.
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#10 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Villiruusu »

Ich glaube man muss offiziell in der gleichen Wohnung angemeldet sein. Das können die Beamten dann auch kontrollieren, da die den Zugang zu den Infos haben (bzw. wird nachhinein kontrolliert, wenn die die Entscheidung treffen). Die Adresse muss man ja sowieso wegen Post angeben...

Ich weiß nicht, ob die Beamten in FIN wirklich Hausbesuche machen (was ich mal von D gehört habe), aber es könnte problematisch werden, irgendwo anders zu wohnen und nur die Adresse vom "Partner" anzugeben. Außerdem würde ich davon abraten, da falls Kela die Lüge herausfindet, muss man alles mit Zinsen zurückzahlen und dann hat man auch nicht mehr die Möglichkeit Studiengeld zu bekommen (der Partner eventuell auch nicht). Es könnte auch für andere Leistungen dann gelten, also fürs Wohngeld etc.

Man kann doch auch aus Deutschland dann Bafög bekommen, also für Ausland, oder? Oder hast du einen bestimmten Grund, warum du genau das finnische Studiengeld bekommen willst?

(Edit) In FIN ist es fast so, dass falls ein Mann und eine Frau zusammen wohnen, wenn sie NICHT als eheähnliche Partner betrachtet werden wollen, müssen sie beweisen können, dass sie beide eigene Mietverträge haben und sonst noch "schwören", dass sie keine sexuelle Beziehung miteinander haben. Also WG's mit Frauen und Männern zusammen müssen noch extra-Nachweise bringen, dass sie nicht als Paar gesehen werden. Dies ist ja hier in D ganz anders..
Zuletzt geändert von Villiruusu am 30. Nov 2005 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
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#11 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Naali »

@Aku-Ankka: Bei der Kela :)

Die 2-Jahres Frist gilt garantiert nicht :) Freunde von mir hatten ab sofort Studiengeld bekommen. Ganz offiziell :)
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#12 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von sunny1011 »

Villiruusu schrieb am 30.11.2005 16:40
(Edit) In FIN ist es fast so, dass falls ein Mann und eine Frau zusammen wohnen, wenn sie NICHT als eheähnliche Partner betrachtet werden wollen, müssen sie beweisen können, dass sie beide eigene Mietverträge haben und sonst noch "schwören", dass sie keine sexuelle Beziehung miteinander haben. Also WG's mit Frauen und Männern zusammen müssen noch extra-Nachweise bringen, dass sie nicht als Paar gesehen werden. Dies ist ja hier in D ganz anders..
Die finnischen Beamten scheinen solche "Geschichten" zu mögen Bild.
Was wären dann die "Extra-Nachweise"?
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#13 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Akku-Ankka »

Okay, danke schonmal für die Infos bisher...

Aber wie ist das bei Heirat? Wenn man verheiratet ist, muss man dann zusammenleben oder darf man auch eigene Wohnungen haben? Bzw hat man dann noch einen Anspruch auf einen Platz im Studentenwohnheim oder muss man dann beim Partner unterschlüpfen?

@Naali: Deine Bekannten, sind das auch Deutsche oder sind das so Halbfinnen oder so ähnlich?

@Villiruusu: Auslandsbafög gibts aber, soweit ich weiß, nur bei Teilstudium im Ausland, nicht bei Vollstudium. Zwar meinte mal jemand, das sei inzwischen anders, aber ist das wirklich so?
Und außerdem ist das doch dann "nur" das Kredit-Bafög. Wenn überhaupt.

Wie läuft das mit dem Studiengeld eigentlich in FIN? Darf man das behalten oder muss man das auch zurückbezahlen?
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#14 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Villiruusu »

@sunny: Eine Geschichte kenne ich, wo die persönlich zum Kela mussten, um dort noch eine Bestätigung zu unterschreiben, dass sie wirklich kein Paar sind. Und die wohnten in einer 3er WG!

@Ankka: Leider kenne ich mich nicht mit dem deutschen System aus. Ich weiß nur, dass die Finnen die Möglichkeit haben, aus FIN für das ganze Studium im Ausland Studiengeld zu bekommen. Habe es selber bekommen, sowie viele Freunde/Freundinnen hier. Das ist wahr, dass man vom Bafög was zurückzahlen muss, was in FIN etwas anders ist. In FIN bekommt man Studiengeld, das man nicht zurückbezahlen muss. Dazu bekommt man meistens noch Wohngeld, das man auch nicht zurückzahlen muss. Dann hat man noch die Möglichkeit, Kredit aufzunehmen. Die muss man natürlich zurückzahlen. Aber die meisten kommen nicht nur mit Studiengeld und Wohngeld klar, also müssen sie arbeiten gehen oder Kredit aufnehmen.

Wenn man verheiratet ist, muss man bestimmt zusammen wohnen, es sei denn, der/die andere wohnt (und arbeitet/studiert) z.B. in Rovaniemi und der/die andere studiert in Helsinki oder so. Falls beide z.B. in Helsinki wohnen, und dann noch getrennt, werden die Beamten schon einige Fragen stellen. Und wie ich schon sagte, falls der Schwindel auffällt, wird es wirklich teuer...
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#15 Re: Voraussetzungen für Studiengeld usw

Beitrag von Akku-Ankka »

Nimm doch nicht gleich das Schlimmste an 8)

Kein Mensch redet von Schwindel, sondern nur über den Gedanken, eventuell einen Schritt zu tun, mit dem man sonst wohl noch gewartet hätte. All das muss natürlich reiflich überlegt werden...

Doch wenn es gewisse Vorteile bringt, und man bereit ist, sich darauf einzulassen - warum nicht? Wenn es allerdings so oder so nichts bringt, muss man es ja nicht überstürzen. Deswegen die vielen Fragen. ;)
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